Pferdebetriebe

 

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Der gewerbliche Pferdebetrieb, die gewerbliche Vermietung sowie die gewerbliche Einstellung von Pferden stellt ein freies Gewerbe dar. Es ist kein Befähigungsnachweis, also keine Prüfung und keine Praxiszeit für die Anmeldung bei der Gewerbebehörde erforderlich.Gewerbebehörde ist das im jeweiligen Betriebsstandort zuständige Magistratische Bezirksamt. Vor Anmeldung des Gewerbes kann eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig sein. Der gewerbliche Pferdebetrieb ist auf Grund der Gewerbeberechtigung Mitglied der Wirtschaftskammer. Dem gewerblichen Pferdebetrieb liegt keine Landwirtschaft zugrunde. Der landwirtschaftliche Pferdebetrieb ist Mitglied der Landwirtschaftskammer.

 

Information zur Erlangung der Gewerbeberechtigung

Informationsblatt "Aufenthaltsmeldung für Pferde"   ►►►

Studie Langfassung und Kurzfassung