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Der Betrieb von Solarien stellt ein freies Gewerbe nach der GwO dar. Freies Gewerbe bedeutet, dass für die Gewerbebewilligung kein Befähigungsnachweis (wie z.B. langjährige Arbeit in der Branche oder Ablegung von Prüfungen) erforderlich ist. Es ist lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde erforderlich. Es bedarf jedoch einer Betriebsanlagengenehmigung (behördliche Bewilligung aller Betriebsräume und -einrichtungen). Die Gewerbebehörde ist das nach dem Standort des Betriebes zuständige Magistratische Bezirksamt. |
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Information zur Erlangung und Ausübung des Gewerbes |
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Die BSA-Akademie |
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Solarienfachausbildung neu Nach der Europäischen Norm EN 16489-1 muss in der Betriebsstätte jedes Solariums eine fachlich geschulte Person für die Überwachung der Sicherheitsbestimmungen und zur Kundenansprache anwesend sein. Hier finden Sie alle näheren Informationen über die erforderliche und von uns empfohlene Fachausbildung sowie die Termine! |
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Viele weitere Informationen über Solarien, wie z.B. die jeweils neueste Ausgabe von "Sonne und Leben" finden Sie hier. |