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Sportbetriebe

 

©Pixabay-Walter Röllin

Gewerbliche Sportbetriebe
Fitnesscenter, Vermietung von Fitnessgeräten, Betrieb von Sportanlagen

Wer auf gewerblicher Basis (d.h. mit ständiger Gewinnerzielungs-Absicht) Sportbetriebe betreibt, Sport- und Fitnessgeräte oder Sportplätze an Kunden vermietet udgl., übt ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung aus.  
Gewerberechtlich handelt es um ein sogenanntes "freies Gewerbe", das heißt, es bedarf keines Befähigungsnachweises (etwa einer Prüfung oder einer Praxis), um das Gewerbe ausüben zu können, sondern lediglich der Anmeldung bei der zuständigen Behörde.In jedem Fall ist pro Sport-Sparte eine eigene Berechtigung erforderlich: Also etwa für die Bereiche Tennis, Squash, Minigolf (Bahnengolf), Tischtennis, Golf, Reiten, Fitness udgl. Eine Zusammenfassung zweier oder mehrerer Sparten in einer Berechtigung ist unzulässig.

 

 

 

Information zur Erlangung der Gewerbeberechtigung

Berufsbild des gewerblichen Fitness-Fachbetriebes

Information zum Lehrberuf "Fitnessbetreuer"
Änderung der Lehrlingsentschädigung per 1.10.2022

Die Wiener Sozialpartner verleihen auch heuer wieder gemeinsam mit der Stadt Wien das „Wiener Qualitätssiegel TOP-Lehrbetrieb“.
Bewerbung jetzt bis 15. Juni 2021 möglich!   ►►►

Information zum Lehrberuf "Sportadministrator"
Änderung der Lehrlingsentschädigung per 1.10.2022

Muster-AGB für Fitnessstudios   ►►►

 
 

 

Covid-Plakate zum Downloaden   ►►►

 

  ©lightspring/Shutterstock

 

CORONA-Situation: 
Der Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten hat gem. COVID-19-Öffnungsverordnung einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Ein COVID-19-Präventionskonzept ist demnach ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes Konzept zur Minimierung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV-2. Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere zu enthalten:

  1. spezifische Hygienemaßnahmen,
  2. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
  3. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
  4. gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken,
  5. Regelungen zur Steuerung der Personenströme und Regulierung der Anzahl der Personen,
  6. Regelungen betreffend Entzerrungsmaßnahmen, wie Absperrungen und Bodenmarkierungen,
  7. Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen und die Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigentests.

Muster-Präventionskonzept  
dient als Muster und ist für den jeweiligen Betrieb anzupassen, ist in Ausarbeitung.

Als COVID-19-Beauftragte dürfen gem. COVID-19-Öffnungsverordnung nur geeignete Personen bestellt werden. Voraussetzung für eine solche Eignung sind zumindest die Kenntnis des COVID-19-Präventionskonzepts sowie der örtlichen Gegebenheiten und der organisatorischen Abläufe. Der COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts zu überwachen.
Es ist aber keine verpflichtende Ausbildung hierfür zu absolvieren.

Alle allgemeinen Infos, wie die neueste Verordnung etc., finden Sie hier.

Open-Fitness   ►►►

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Unterstützungsformular    ►►►

 
 

©WKO

 
Branchennewsletter des Fachverbands  

"Gesundheit braucht Fitness"   ►►►

 

Imagekampagne der Wiener Fitnessbetriebe

Viele Branchen, die in der Wiener Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe aktiv sind, fördern und unterstützen die Gesundheit, von den Tanzschulen bis zu den vielfältigen Sportbetrieben.

Besonders hervorzuheben sind hier die Fitnessbetriebe, die nach einer längeren Pause nun seit 29. Mai wieder geöffnet haben.

Die Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe Wien hat eine Imagekampagne für die Wiener Fitnessbetriebe ins Leben gerufen, um die Fitnessbetriebe zu unterstützen und die Wiener Bevölkerung für einen Besuch im Fitnessstudio zu motivieren und die Auswahl des individuell passenden Fitnessstudios zu erleichtern.

Diese läuft sowohl auf facebook als auch auf meinbezirk.at. Lesen Sie hier unsere Presseinformation vom Juni sowie die Beiträge auf meinbezirk.at und auf facebook:

23. Juni:  Die Wiener Fitnessbetriebe haben wieder geöffnet

12. August:  Darum lohnt sich das Training im Fitnessstudio - auch im höheren Alter

17. August:  Karriereweg Fitnesstrainer - Mach dein Hobby zum Beruf

 
 
©Fotolia-Peter Atkins
 

Lehrabschlussprüfungen Fitnessbetreuer 

Neuerdings ist es möglich, die Lehrlinge zur Lehrabschlussprüfung in St. Pölten bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich anzumelden. Die Berufsschulausbildung erfolgt weiterhin in Klagenfurt, wir sind aber dabei, einen Antrag an die Schulbehörde zu stellen, damit auch die Ausbildung für die Wiener Lehrlinge in St. Pölten ermöglicht wird.

 
   

 

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