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Infos Fitness

 

Info von der MA 42:

Bewegung ist in Parkanlagen ortsüblich.

Es darf keinerlei Werbung im Park betrieben, weiters kein Geld im Park kassiert, oder Parkbereiche abgesperrt werden.

Die Vorgaben der Österr. Bundesregierung sind einzuhalten (§ 8)!

Bezüglich des Volksgartens (Österr. Bundesgärten), des Heldenplatzes (Burghauptmannschaft) oder des Burggartens (Österr. Bundesgärten) wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Grundeigentümer.

Wir bemühen uns um weitere Infos, die hier laufend ergänzt werden.

 

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