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Tanzschulen, Tanzunterricht, Tanzkurse Die erwerbsmäßige Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen ist an eine behördliche Bewilligung (Tanzlehrbewilligung, Tanzschulkonzession) gebunden. Gesellschaftstänze sind nach der gesetzlichen Definition jene Tänze, die zum Zwecke der geselligen Unterhaltung in Übung stehen. Damit sind etwa jene Tänze gemeint, die auf Bällen, in Diskotheken, anlässlich privater Feierlichkeiten und bei ähnlichen Anlässen vom allgemeinen Publikum getanzt werden. Die Abgrenzung ist daher sehr wichtig und unbedingt einzuhalten: Keine Gesellschaftstänze sind z.B.: tänzerische Bewegungssportarten (Aerobic, Stepdance, Jazzdance o.ä.), der Bereich des Balletts oder diverse afroasiatische oder sonst „ethnische“ Tänze, die im gesellschaftlichen Rahmen in Österreich nicht getanzt werden. |
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Information zur Erlangung der Tanzlehr-Bewilligung sowie Tanzschulkonzession (inkl. Liste der Gesellschaftstänze) |
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Nächster Termin für die Tanzlehrprüfung: Schriftlicher Teil: 25. August 2022 Mündlich-praktischer Teil: 5. - 8. September 2022 Ansuchen um Prüfungszulassung sind mindestens 6 Wochen vor dem Termin bei der Fachgruppe einzubringen (spätester Termin: 14. Juli 2022). |
Nächster Termin für die Tanzmeisterprüfung: Ansuchen um Prüfungszulassung sind mindestens 6 Wochen vor dem Termin bei der Fachgruppe einzubringen (spätester Termin: 14. Juli 2022). |
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Die Höhe der Prüfungsgebühr für 2022 beträgt € 440,-. |
Ansuchen um Zulassung zur Tanzlehrprüfung |
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Neue Covid-Plakate zum Downloaden ►►► |
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Newsletter des Fachverbands zu den Öffnungsschritten der Tanzschulen ab 19.5.2021 ►►► |
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Covid-Plakate zum Downloaden ►►► |
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P R E S S E- Statement 15. Mai 2020 „Darf ich bitten ?“- die Wiener Tanzschulen öffnen am 15. Mai ihre Pforten.
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Das war die Tanzmeisterprüfung im März 2019 |
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In der Fachgruppentagung vom 4. Dezember wurde eine neue Gebührenordnung für die Abhaltung der Tanzlehr- und Tanzmeisterprüfungen beschlossen. |
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Positionspapier Hier geht es zu unserem aktuellen Positionspapier für die Qualität der Ausbildungen im Tanzschulbereich. |
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Ausbildungsordnung des Verbandes der Tanzlehrer Wiens für die Tanzlehrakademie Wien Gemäß § 5 Abs .2 Tanzlehrprüfungsordnung, LGBl. für Wien Nr. 31/1997 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 64/2010, wird folgende Ausbildungsordnung für die Tanzlehrausbildung in den Stufen I und II erlassen. Genehmigt mit Beschluss der Wiener Landesregierung vom 13.12.2011, geändert mit Beschluss der Wiener Landesregierung vom 20.09.2016 Die Wiener Landesregierung hat die Änderung der Ausbildungsordnung der Tanzlehrakademie des Verbandes der Tanzlehrer Wiens gemäß § 5 Abs. 2 zweiter Satz der Tanzlehrprüfungsverordnung 1997, LGBl. für Wien Nr. 31/1997, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 64/2010, mit Beschluss vom 20. September 2016 genehmigt. Info zur Änderung der AusbildungsordnungAusbildungsordnung der Tanzlehrakademie des Verbandes der Tanzlehrer Wiens |
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Die Wiener Tanzschulen |
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