Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Freizeit- und Sportbetriebe Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen. Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und ihre Fachverbände haben gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei MSP Law (vorausgefüllte) Musterdokumente und FAQs erstellt, um die Anforderungen an Verarbeitungsverzeichnisse, Einwilligungserklärungen und Erklärungen zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten branchengerecht erfüllen zu können.
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Muster-Verarbeitungsverzeichnisse Fitnessbetriebe |
Muster-Einwilligungserklärungen Muster-Einwilligungserklärungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (allgemein): |
Muster-Erklräung zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten |
Branchen FAQs |
Webinar Datenschutz für Tourismus und Freizeitwirtschaft |
Informationsmaterial der WKO
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