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Solarien |
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Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe |
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Informationen zum Thema "Solarien"
Der Betrieb von Solarien stellt ein freies Gewerbe nach der GwO dar.
Freies Gewerbe bedeutet, dass für die Gewerbebewilligung kein
Befähigungsnachweis (wie z.B. langjährige Arbeit in der Branche oder
Ablegung von Prüfungen) erforderlich ist. Es ist lediglich eine
Anmeldung bei der Gewerbebehörde erforderlich. Es bedarf jedoch
einer Betriebsanlagengenehmigung (behördliche Bewilligung aller
Betriebsräume und -einrichtungen). Die Gewerbebehörde ist das nach
dem Standort des Betriebes zuständige Magistratische Bezirksamt. |