Solarien

 

 

 

Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe
in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien,
1010 Wien, Judenplatz 3-4, 2. Stock, Zimmer 213,
T (+43 1) 514 50 4211, F (+43 1) 514 50 4216,
E
office@freizeitbetriebe-wien.at, W www.freizeitbetriebe-wien.at

 

Informationen zum Thema "Solarien"

Der Betrieb von Solarien stellt ein freies Gewerbe nach der GwO dar. Freies Gewerbe bedeutet, dass für die Gewerbebewilligung kein Befähigungsnachweis (wie z.B. langjährige Arbeit in der Branche oder Ablegung von Prüfungen) erforderlich ist. Es ist lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde erforderlich. Es bedarf jedoch einer Betriebsanlagengenehmigung (behördliche Bewilligung aller Betriebsräume und -einrichtungen). Die Gewerbebehörde ist das nach dem Standort des Betriebes zuständige Magistratische Bezirksamt.

Weiterführende Informationen:

Betrieb von Solarien
Information zur Erlangung der Gewerbeberechtigung sowie Informationen zu Ausübung dieses Gewerbes.
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Merkblatt Strahlungstechnische Unterlagen
Erstellt vom Amt der NÖ-Landesregierung, Abteilung Bädertechnik
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Kollektivvertrag für den Bereich
Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe

Abrufbar unter www.wko.at/kollektivvertrag (nur für Mitglieder der Wirtschaftskammer, PIN-Code erforderlich)