© Wiener Spielapparatebeirat in Kooperation mit der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe der Wirtschaftskammer Wien

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Mag. Dr. Klaus Vögl

Schriftführer des Wiener Spielapparatebeirates, Fachbereich Veranstaltungsrecht, Wirtschaftskammer Wien

Senator
KommR. Ernst Riedl

Vorsitzender des Wiener Spielapparatebeirates, Spielapparateunternehmer, Vertreter der Wirtschaftskammer Wien

Der Wiener Spielapparatebeirat setzt sich aus Vertretern
folgender Bereiche zusammen:

Fachbereich Kinder- und Jugendpsychologie

Fachbereich Jugendschutz

Fachbereich Veranstaltungsrecht

Fachbereich Abgabenrecht

Fachbereich Wirtschaftsrecht

Fachbereich Glücksspielwesen

Fachbereich Apparatetechnik

Vertreter der Wirtschaftskammer Wien

Vertreter der Kammer für Arbeiter und Angestellte

Anmerkung: Eine namentliche Nennung der Vertreter aus den einzelnen Fachbereichen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle nicht zulässig.

Die Aufgabe des Wiener Spielapparatebeirates ist die Abgabe von fachlichen Empfehlungen im Sinne des § 15 Abs. 1a Wiener Veranstaltungsgesetz und die Mitwirkung im erstinstanzlichen Konzessionsverfahren betreffend den Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten und Münzgewinnspielapparaten nach Maßgabe des § 15 Abs. 1c Wiener Veranstaltungsgesetz. Gesetzliche Grundlage: Landesgesetzblatt für Wien, Verordnung der Wiener Landesregierung über die Organisation und Tätigkeit des Spielapparatebeirates (hier downloaden).