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Tanzschulen

 

 
© Pixabay-Kresimir Gettzy

Tanzschulen, Tanzunterricht, Tanzkurse
Die erwerbsmäßige Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen ist an eine behördliche Bewilligung (Tanzlehrbewilligung, Tanzschulkonzession) gebunden. Gesellschaftstänze sind nach der gesetzlichen Definition jene Tänze, die zum Zwecke der geselligen Unterhaltung in Übung stehen. Damit sind etwa jene Tänze gemeint, die auf Bällen, in Diskotheken, anlässlich privater Feierlichkeiten und bei ähnlichen Anlässen vom allgemeinen Publikum getanzt werden. Die Abgrenzung ist daher sehr wichtig und unbedingt einzuhalten: Keine Gesellschaftstänze sind z.B.: tänzerische Bewegungssportarten (Aerobic, Stepdance, Jazzdance o.ä.), der Bereich des Balletts oder diverse afroasiatische oder sonst „ethnische“ Tänze, die im gesellschaftlichen Rahmen in Österreich nicht getanzt werden.

 
 
Information
 zur Erlangung der Tanzlehr-Bewilligung sowie Tanzschulkonzession (inkl. Liste der Gesellschaftstänze)
 
  Nächster Termin für die Tanzlehrprüfung:
Schriftlicher Teil: 22. August 2024
Mündlich-praktischer Teil: 09.,10.,11. und 12. September 2024


Ansuchen um Prüfungszulassung sind mindestens 6 Wochen vor dem Termin bei der Fachgruppe einzubringen (spätester Termin: 11. Juli 2024).
 

Nächster Termin für die Tanzmeisterprüfung:
Mittwoch, 17. April 2024

Ansuchen um Prüfungszulassung sind mindestens 6 Wochen vor dem Termin bei der Fachgruppe einzubringen (spätester Termin: 6. März 2024).

 

Die Höhe der Prüfungsgebühr für 2024 beträgt € 515.

 

Ansuchen um Zulassung zur Tanzlehrprüfung 
zur Erreichung der Ausbildungsstufe I (Tanzlehrer:in) - Formular
zur Erreichung der Ausbildungsstufe II (Tanzmeister:in) - Formular

 
  AGB Tanzschulen Final
Muster-AGB für Tanzschulen/Tanzstudios   ►►►
Widerrufsbelehrung gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG für Online-Verträge mit Tanzschulen/Tanzustudios   ►►►
Muster-Widerrufsformular   ►►►
 
 

SVS-Gesundheitshunderter der Tanzschulen
Leitfaden Gesundheitshunderter für Tanzkurse   ►►►
Eingabemaske Gesundheitspartner-Informationen   ►►►

 

Newsletter des Fachverbands zu den Öffnungsschritten der Tanzschulen ab 19.5.2021   ►►►

 

 © Getty Images

PRESSE - Statement 15. Mai 2020

 „Darf ich bitten ?“- die Wiener Tanzschulen öffnen am 15. Mai ihre Pforten ►►►

 

 
© Katharina Schiffl

Tanzen ist cool – hohe Akzeptanz des Tanzens bei der Wiener Bevölkerung

Die Fachgruppe beauftragte  das Linzer market-Institut, eine empirische Studie zum Thema Tanz in Wien durchzuführen.
Lesen Sie hier mehr.

 

Ausbildungsordnung des Verbandes der Tanzlehrer Wiens für die Tanzlehrakademie Wien
Gemäß § 5 Abs .2 Tanzlehrprüfungsordnung, LGBl. für Wien Nr. 31/1997 in der Fassung  LGBl. für Wien Nr. 64/2010, wird folgende Ausbildungsordnung für die Tanzlehrausbildung in den Stufen I und II erlassen.

Genehmigt mit Beschluss der Wiener Landesregierung vom 13.12.2011, geändert mit Beschluss der Wiener Landesregierung vom 20.09.2016

Die Wiener Landesregierung hat die Änderung der Ausbildungsordnung der Tanzlehrakademie des Verbandes der Tanzlehrer Wiens gemäß § 5 Abs. 2 zweiter Satz der Tanzlehrprüfungsverordnung 1997, LGBl. für Wien Nr. 31/1997, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 64/2010, mit Beschluss vom 20. September 2016 genehmigt.

Info zur Änderung der Ausbildungsordnung
Ausbildungsordnung der Tanzlehrakademie des Verbandes der Tanzlehrer Wiens
 
 

Die Wiener Tanzschulen
Auf der Homepage des Verbandes der Tanzlehrer Wiens finden Sie umfangreiche Informationen rund um das Thema "Tanzschulen" wie z.B. eine Auflistung der Betriebe mit detaillierten Kontaktdaten, Informationen zu diversen Tänzen und den Kursen uvm. 
Nähere Infos unter
www.tanzschulen.co.at

 
   
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