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Weitere freie Gewerbe

 

  Freies Gewerbe bedeutet, dass für die Gewerbebewilligung kein Befähigungsnachweis (wie z.B. langjährige Arbeit in der Branche oder Ablegung von Prüfungen) erforderlich ist. Es ist lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde erforderlich. Es bedarf jedoch eventuell einer Betriebsanlagengenehmigung (behördliche Bewilligung aller Betriebsräume und -einrichtungen). Die Gewerbebehörde ist das nach dem Standort des Betriebes zuständige Magistratische Bezirksamt.
 
   
 
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