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DAS INFORMATIONSPORTAL DER WIENER FREMDENFÜHRER   

 

 © Raphael Sperl / tricky.pics


In Österreich dürfen im Einklang mit den EU-Vorschriften nur Fremdenführer führen, die entweder in Österreich die entsprechende Berufsqualifikation erworben haben (obligatorischer Kurs, staatliche Prüfung) oder die über einen Gleichhaltungsbescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (Äquivalenzverfahren) verfügen. Unbefugte Führungen sind nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung strafbar (bis zu € 3.600,- im Einzelfall).

 

Hier finden Sie den Pressespiegel vom laufenden Jahr 2019

  

 

 ©lightspring/Shutterstock

Coronavirus

Alle wichtigen Infos, die neueste Verordnung etc. finden Sie hier.

 


© Foto Weinwurm

Wechsel in der Fachgruppengeschäftsführung mit 1. Jänner 2023

Wir begrüßen den neuen Geschäftsführer Herrn Manuel Preinreich, M.A.

Frau Mag. Johanna Fangl, LL.M. übernimmt die Geschäftsführung von 4 Handelsgremien in der WK Wien.

 
 

Information zur Erlangung und Ausübung des Gewerbes "Fremdenführer"

Leitfaden WKO Firmen A-Z

Berufsbild der Fremdenführer

Info Fremdenführerplakette
Bestellformular Fremdenführerplakette

Info Buseinfahrtstafel

Info zur Abholung der Plakette und der Buseinfahrtstafel

 
 

findaguide.at
Die Online-Datenbank der Österreichischen Fremdenführer

Wie sich FremdenführerInnen die gewünschten Daten selbst editieren können, erfahren Sie hier.

 
 

Logo "Austria Guides"
Wenn Sie das aufrechte Gewerbe "Fremdenführer" haben, dürfen Sie das Logo auf Ihrer Visitkarte, Homepage, etc. verwenden.
Einfach mit der rechten Maustaste auf das Logo klicken und das Bild speichern.

Hier gelangen Sie zu dem Web-Auftritt "austriaguides" unseres Fachverbandes

 
  Austria Guides Academy
Online-Buchungssystem
 
Allen Österreichischen Fremdenführer:innen steht das Online-Buchungssystem für Weiterbildungsveranstaltungen der Austria Guides Academy zur Verfügung.
 
  Gewerbeordnung neu
Was bringt sie in unserem Bereich?

Lesen Sie hier die neuen Änderungen.
Information über die Novelle von unserem Kompetenzcenter.
 
 © Fotolia - N-Media-Images Nebenrechte von Fremdenführer:innen
Zulässiges und Unzulässiges

Mit der Gewerbeberechtigung "Fremdenführer" erlangt man auch das Recht, zahlreiche weitere Tätigkeiten auszuführen, ohne dafür weitere Gewerbescheine anmelden zu müssen. 
Welche das sind, bzw. was Fremdenführer:innen nicht als "Nebenrecht" ausüben dürfen, erfahren Sie in diesem
Infoblatt.
 
  Argumentarium für das reglementierte Gewerbe der Fremdenführer
Download DEUTSCH
Arguments for a regulated tourist guide industry
Download ENGLISH
 
 
EU-Richtlinie betrifft Fremdenführer
Auflage 2019 

Die EU-Richtlinien über Anerkennung von Berufsqualifikation und GewO-Novelle 2008 - Auswirkungen auf das Fremdenführer-Gewerbe. 
Nach einer genauen Untersuchung der neuen EU-Richtlinien-Anpassungsbestimmungen in der Gewerbeordnung, haben wir die Anerkennungsrechtslage wie folgt zusammengefasst: 

"EU-Richtlinien - Auswirkungen auf das Fremdenführer-Gewerbe":
im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

The EU Directive on the recognition of professional qualifications and national trade law in European Union member states (englisch)

 
  Pfuscher-Info-Folder für Fremdenführer
Den bundesweit gültigen, 22sprachigen Pfuscher-Info-Folder über die in Österreich gültigen gesetzlichen Bestimmungen zur Ausübung des Fremdenführergewerbes können Sie hier runterladen.

Die Druckversion ist im Fachgruppenbüro erhältlich, bitte um Voranmeldung.
 
  Gewerbekontrolle Fremdenführer
Zulässigkeit gewerberechtlicher Kontrollen durch nicht amtliche Organe auf öffentlichen Straßen und Plätzen hinsichtlich des Fremdenführergewerbes.
 
Gutachten im Auftrag des Fachverbandes der Freizeit- und Sportbetriebe der Wirtschaftskammer Österreich.