![]() © kzenon |
Der Betrieb von Solarien stellt ein freies Gewerbe nach der GwO dar. Freies Gewerbe bedeutet, dass für die Gewerbebewilligung kein Befähigungsnachweis (wie z.B. langjährige Arbeit in der Branche oder Ablegung von Prüfungen) erforderlich ist. Es ist lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde erforderlich. Es bedarf jedoch einer Betriebsanlagengenehmigung (behördliche Bewilligung aller Betriebsräume und -einrichtungen). Die Gewerbebehörde ist das nach dem Standort des Betriebes zuständige Magistratische Bezirksamt. |
![]() |
|
|
|
![]() © ergoline prestige |
Corona Krise |
![]() |
BSA-Akademie Aufgrund des großen Erfolges im letzten Jahr, bietet die BSA-Akademie auch heuer wieder den Lehrgang „Fachkraft Sun, Beauty & Care“ in Österreich an. Sehen Sie hier den Flyer |
![]() |
Solarienfachausbildung neu Nach der Europäischen Norm EN 16489-1 muss in der Betriebsstätte jedes Solariums eine fachlich geschulte Person für die Überwachung der Sicherheitsbestimmungen und zur Kundenansprache anwesend sein. Hier finden Sie alle näheren Informationen über die erforderliche und von uns empfohlene Fachausbildung sowie die Termine! |
|
|
![]() |
Viele weiter Informationen über Solarien, wie z.B. die jeweils neueste Ausgabe von "Sonne und Leben" finden Sie hier. |
|
|